Verordnet, aber überfordert? So verstehen Sie Ihr Physiotherapie-Rezept richtig

Der Hausarzt oder die Hausärztin hat gerade die Tür hinter Ihnen geschlossen, in der Hand halten Sie ein rosafarbenes Rezept für eine Physiotherapie in Dortmund. Doch beim genaueren Hinsehen türmen sich die Fragezeichen: Was bedeutet „KG-ZNS“? Sind sechs Behandlungen ausreichend? Und warum steht da etwas von einer Folgeverordnung? Das Rezept, das eigentlich den Weg zur Genesung ebnen soll, wirft plötzlich mehr Fragen auf als es beantwortet. Diese Verwirrung kennen viele Patientinnen und Patienten – dabei ist das Verstehen der Verordnung der erste wichtige Schritt für eine erfolgreiche Therapie.

Das Wichtigste in Kürze

  • Physiotherapie-Rezepte enthalten spezielle Abkürzungen wie KG, MT oder D1, die verschiedene Behandlungsformen bezeichnen.
  • Es gibt drei Verordnungsarten: Erstverordnung, Folgeverordnung und Doppelverordnung mit jeweils unterschiedlichen Voraussetzungen.
  • Bei Unklarheiten oder Fehlern auf dem Rezept sollten Sie zeitnah Rücksprache mit Ärztin oder Arzt sowie Therapeutin oder Therapeut halten.
  • Das Verstehen der Verordnung hilft Ihnen, die richtige Behandlung zur richtigen Zeit zu erhalten.

Was bedeuten die Fachbegriffe und Kürzel?

Die kryptischen Abkürzungen auf Ihrem Rezept haben tatsächlich eine klare Bedeutung. „KG“ steht für Krankengymnastik, die heute als Physiotherapie bezeichnet wird. Diese Standardbehandlung umfasst aktive Übungen und passive Mobilisationstechniken. „MT“ bedeutet Manuelle Therapie – hier arbeitet der Therapeut oder die Therapeutin mit speziellen Handgriffen direkt an Gelenken und Muskeln.

Weitere häufige Kürzel sind:

  • KG-ZNS: Krankengymnastik auf neurophysiologischer Basis
  • D1: Standardmassage
  • MLD: Manuelle Lymphdrainage
  • KG-Gerät: Krankengymnastik an Geräten

Die Zahl hinter der Abkürzung gibt die Anzahl der verordneten Behandlungen an. „6x KG“ bedeutet also sechs Einheiten Krankengymnastik. Die Behandlungsdauer ist ebenfalls festgelegt: Einzeltherapien dauern meist 15-25 Minuten, Gruppentherapien entsprechend länger.


Unterschied zwischen Erstverordnung, Folgeverordnung & Doppelverordnung

Die Art der Verordnung bestimmt den Behandlungsverlauf maßgeblich. Eine Erstverordnung erhalten Sie bei einer neuen Diagnose oder wenn seit der letzten Behandlung mehr als zwölf Wochen vergangen sind. Sie umfasst in der Regel sechs Behandlungseinheiten, die innerhalb von zwölf Wochen nach Ausstellungsdatum begonnen werden müssen. Eine Folgeverordnung kommt zum Einsatz, wenn die Erstbehandlung nicht ausreicht. Der Arzt stellt sie aus, wenn die Therapie fortgesetzt werden muss. Wichtig: Zwischen der letzten Behandlung der Erstverordnung und dem Beginn der Folgeverordnung dürfen maximal zwölf Wochen liegen.

Die Doppelverordnung ermöglicht zwei verschiedene Behandlungsformen gleichzeitig, etwa:

  • Krankengymnastik kombiniert mit Manueller Therapie
  • Massage ergänzt durch Wärmeanwendungen

Diese Kombinationstherapie wird bei komplexeren Beschwerdebildern eingesetzt und muss vom Arzt oder von der Ärztin entsprechend begründet werden.


Welche Therapieform ist für Ihr Anliegen gedacht?

Jede verordnete Therapieform hat spezifische Einsatzgebiete und Ziele. Die klassische Krankengymnastik hilft bei Haltungsschäden, nach Operationen oder bei chronischen Schmerzen. Durch gezielte Übungen wird die Beweglichkeit verbessert und die Muskulatur gestärkt. Die Manuelle Therapie eignet sich besonders bei Gelenkblockaden und Bewegungseinschränkungen. Der Therapeut oder die Therapeutin löst Blockaden mit präzisen Handgriffen und verbessert die Gelenkfunktion. Bei neurologischen Erkrankungen wie Schlaganfall oder Multipler Sklerose kommt die KG-ZNS zum Einsatz – hier werden gestörte Bewegungsmuster neu erlernt.

Weitere spezialisierte Therapieformen:

  • Wärmetherapie: Bei Verspannungen und chronischen Beschwerden
  • Lymphdrainage: Bei Schwellungen und Ödemen
  • Elektrotherapie: Zur Schmerzlinderung und Muskelstimulation

Was tun, wenn etwas falsch verordnet wurde?

Fehler auf dem Rezept sind keine Seltenheit und meist schnell korrigierbar. Prüfen Sie zunächst die Grunddaten: Stimmen Name, Geburtsdatum und Versichertennummer? Ist die Diagnose korrekt angegeben? Fehlt das Ausstellungsdatum, ist das Rezept ungültig. Bei inhaltlichen Unstimmigkeiten sollten Sie vor Therapiebeginn handeln. Erscheint Ihnen die verordnete Behandlung unpassend oder fehlen wichtige Angaben, kontaktieren Sie Ihren Arzt. Viele Praxen korrigieren Rezepte telefonisch – der Arzt oder die Ärztin muss dann nur Änderungen mit Stempel und Unterschrift bestätigen.

Ihr Physiotherapeut oder Ihre Physiotherapeutin kann ebenfalls helfen: Sie erkennen fehlerhafte Verordnungen oft sofort und nehmen Kontakt zur Arztpraxis auf. Beginnen Sie niemals eine Behandlung mit einem fehlerhaften Rezept – die Krankenkasse könnte die Kostenübernahme verweigern.


Zusammenfassung und Fazit

Ein Physiotherapie-Rezept zu verstehen, muss keine Wissenschaft für sich sein. Mit dem Wissen um die wichtigsten Abkürzungen, Verordnungsarten und Therapieformen können Sie Ihre Behandlung aktiv mitgestalten und Missverständnisse vermeiden. Bei Unklarheiten scheuen Sie sich nicht, nachzufragen – Ihr Arzt oder Ihre Ärztin sowie Ihre Therapeutin und Ihr Therapeut sind dafür da.

Eine gut verstandene Verordnung ist der Grundstein für Ihren Therapieerfolg. Erfahrene Therapeuten und Therapeutinnen nehmen sich Zeit, Ihr Rezept gemeinsam mit Ihnen durchzugehen und offene Fragen zu klären. So starten Sie bestens informiert in Ihre Behandlung – und das ist bereits der erste Schritt auf dem Weg zur Genesung.